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Pflicht zur Durchführung eines (persönlichen) Parteiengehörs bei offenbar aussichtslosen (Frontdoor-)Anträgen auf Bewilligung eines elektronisch überwachten Hausarrests?

AufsätzeMag. Andreas Florian SengerJSt 2021, 409 Heft 4 v. 9.8.2021

Das Recht auf Parteiengehör ist ein fundamentales Recht der Parteien eines Verwaltungsverfahrens. Wie bei allen subjektiven Rechten, kann es bei der Anwendung bzw Ausübung desselben zu Konflikten mit anderen, ebenso relevanten Rechten kommen. In diesem Aufsatz soll eine derartige Rechtekollision zunächst allgemein, in weiterer Folge an einem konkreten Beispiel aus dem Strafvollzug, beleuchtet werden.11Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Aufsatz grundsätzlich nur die männliche Form verwendet.

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