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Rechtzeitigkeit einer Selbstanzeige nach einer Nachfrage des Betriebsprüfers

JudikaturBundesfinanzgerichtJSt-Slg 2021/42JSt 2021, 317 Heft 3 v. 15.5.2021

§ 13 FinStrG, § 29 FinStrG, § 33 Abs 1 FinStrG

1. Eine Tatentdeckung liegt erst dann vor, wenn sich ein Verdacht insoweit verdichtet hat, dass bei vorläufiger Tatbeurteilung der Nachweis der Verwirklichung des objektiven Tatbestands eines Finanzstrafvergehens wahrscheinlich ist.

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