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Der Verweis des Zeugen auf frühere Aussagen – Zur teleologischen Reduktion des § 252 StPO durch den OGH

AufsätzeMMag. Dr. Egon GurschlerJSt 2021, 239 Heft 3 v. 15.5.2021

Nach der Rspr des OGH fallen lediglich sog Unmittelbarkeitssurrogate in den Anwendungsbereich des Verlesungsverbots in § 252 Abs 1 StPO. Der Beitrag hinterfragt diese Ansicht und zieht Parallelen zur deutschen Rechtslage.

Deskriptoren: Verlesungen in der Hauptverhandlung; Unmittelbarkeitsprinzip.

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