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Die Unzulässigkeit eines mündlichen Rechtsmittelverzichts

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2021/3JSt 2021, 5 Heft 2, Newsletter VÖStV v. 15.3.2021

OGH, 28.12.2020, 11 Os 110/20s

Das Höchstgericht führt Folgendes aus:

„[1] Mit dem – auch einen Freispruch von gleichartigen Vorwürfen enthaltenden – Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 5. August 2020, GZ 121 Hv 9/20y-33, wurde Orhan M***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter Fall SMG, eines solchen Verbrechens nach § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG sowie des Vergehens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 zweiter Fall SMG schuldig erkannt.

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