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Konkurrenz von Amtsmissbrauch und allgemein strafbaren Delikten

JudikaturAllgemeines StrafrechtIngrid MitgutschJSt-Slg 2021/1JSt 2021, 65 Heft 1 v. 15.1.2021

§ 2 StGB, § 83 Abs 1 StGB, § 297 Abs 1 StGB, § 302 Abs 1 StGB

Der Einsatz physischer Gewalt kann Befugnisgebrauch bzw -missbrauch iS des § 302 Abs 1 StGB sein, wenn er intentional auf Durchsetzung durch Polizeibeamte vorzunehmender Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen gerichtet ist (hier: rechtswidriger Einsatz von Faustschlägen zur Durchsetzung der Durchsuchung und der Festnahme einer Person).

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