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Elektronisch überwachter Hausarrest – Wahrung des rechtlichen Gehörs

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2020/72JSt 2020, 501 Heft 6 v. 15.11.2020

§ 156c Abs 1 StVG, § 156d Abs 1 StVG, § 135 Abs 2 StVG, § 3 StVG

Gem § 156d Abs 1 letzter Satz gilt die Bestimmung des § 135 Abs 2 1. Satz letzter Halbsatz und 2. Satz sowie Absatz 3 StVG sinngemäß. Die Behörde ist verpflichtet,

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