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Außerordentliche Wiederaufnahme nur bei rechtskräftiger Entscheidung (hier: Abwesenheitsurteil)

JudikaturGeneralprokuraturJSt-GP 2020/9JSt 2020, 428 Heft 5 v. 15.9.2020

§ 362 Abs 1 Z 2 StPO, § 427 StPO, § 478 Abs 1 StPO, § 489 Abs 1 StPO

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