vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zu den Verständigungspflichten bei Wehrpflichtigen und Datenschutz

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/85JSt 2020, 427 Heft 5 v. 15.9.2020

§ 503 StPO

§ 503 StPO enthält in unterschiedlicher Bezugnahme auf den jeweiligen wehrrechtlichen Stand eines Wehrpflichtigen verschiedene, primär der Staatsanwaltschaft und dem Gericht zukommende, Verständigungspflichten im Zusammenhang mit dem (jeweiligen) Stadium des gegen einen Wehrpflichtigen geführten Strafverfahrens, die (inhaltlich) Ermächtigungen zur Übermittlung personenbezogener Daten darstellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte