§ 183 StPO
Die nach rechtskräftiger Beendigung des Strafverfahrens vollzogene Haft gilt als Strafhaft, unabhängig davon, ob das Gericht eine Vollzugsanordnung erlassen hat.
OLG Wien, 30.01.2020, 132 Bs 410/19t
§ 183 StPO
Die nach rechtskräftiger Beendigung des Strafverfahrens vollzogene Haft gilt als Strafhaft, unabhängig davon, ob das Gericht eine Vollzugsanordnung erlassen hat.
OLG Wien, 30.01.2020, 132 Bs 410/19t