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Zur Erfassung und Verfolgung von Hate Crimes in Österreich

Strafvollzug und KriminologieIsabel HaiderJSt 2020, 398 Heft 5 v. 15.9.2020

Die Autorin führte 2018 eine Reihe von Expert*inneninterviews im Rahmen des 2014–2018 Shadow Reports des European Network Against Racism11https://www.enar-eu.org/IMG/pdf/shadowreport2018_final.pdf (13.8.2020). zur strafbehördlichen Behandlung vorurteilsmotivierter Kriminalität aus rassistischen Motiven in Österreich. Aus der Perspektive des EU-Rechts sollte insbesondere erforscht werden, ob und wie Artikel 4 des Rassismus-Rahmenbeschlusses22Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28.11.2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, ABl L 2008/328, 55. Dieser lautet dahingehend, dass die „Mitgliedsstaaten [...] die notwendigen Maßnahmen [ergreifen sollen], um sicherzustellen, dass [eine] rassistische und fremdenfeindliche Motivation als ein erschwerender Umstand beachtet wird oder alternativ, dass eine derartige Motivation [...] durch die Gerichte bei der Bestimmung der Strafen [berücksichtigt werden möge].“ Sämtliche Übersetzungen dieses Beitrags erfolgten durch die Autorin. zum Thema rassistische und fremdenfeindliche Motivation praktisch umgesetzt würde. Die diesem Beitrag zugrundeliegende Untersuchung hatte zum Ziel, explorativ-felderschließend Erkenntnisse zu den folgenden Themen herauszuarbeiten: (i) die statistische Erfassung und Aufklärung von vorurteilsmotivierter Kriminalität in Österreich, (ii) die Beachtung des Hate Crime Konzepts durch die Akteure des Strafverfolgungssystems in der Praxis und (iii) mögliche Schwachstellen des derzeitigen Systems. Einige Interviews behandelten auch das Thema Polizeigewalt gegen Minderheiten.

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