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Ausgewählte Aspekte des Nemo-tenetur-Prinzips in wirtschafts- und finanzstrafrechtlichen Verfahren in Österreich und der Schweiz – ein Rechtsvergleich

AufsätzeFabian Teichmann , Flavio GallikerJSt 2020, 373 Heft 5 v. 15.9.2020

Das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen bzw schweigen zu dürfen – zusammengefasst unter dem Begriff Nemo-tenetur-Prinzip – ist ein fundamentaler Grundsatz eines jeden fairen Strafverfahrens und genießt in der Lehre und Rechtsprechung verfassungs- und konventionsrechtlichen Rang. Obwohl das Nemo-tenetur-Prinzip international anerkannt ist und ein elementares Verfahrensrecht zugunsten der beschuldigten Person darstellt, werden einige Teilaspekte des Prinzips in Österreich und der Schweiz in wirtschafts- und finanzstrafrechtlichen Verfahren unterschiedlich beurteilt. Da Österreich und die Schweiz Nachbarländer sind, lohnt sich die genaue Betrachtung der Unterschiede, da diese von einer prozessierenden Partei im Nachbarland zwingend beachtet werden.

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