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Abgabenverkürzung ist nicht Tatbestandsmerkmal des Schmuggels

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/60JSt 2020, 271 Heft 3 v. 15.5.2020

§ 31 Abs 1 FinStrG, § 35 Abs 1 FinStrG

Eine Abgabenverkürzung (oder ein sonstiger Erfolg) ist nicht Tatbestandsmerkmal des Schmuggels. Dieser ist daher mit Vornahme der tatbildlichen Tätigkeit vollendet.

OGH, 13.11.2019, 13 Os 72/19s
(RS0132859)

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