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Unterbrechung der Unterbringung – Zuständigkeit für die Entscheidung

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2020/36JSt 2020, 265 Heft 3 v. 15.5.2020

§ 166 StVG

Wird eine dauerhafte Unterbrechung der Unterbringung angestrebt, übersteigt dies jedenfalls den Zeitraum von 14 Tagen. Zur Entscheidung über einen solchen Antrag ist die Vollzugsbehörde 1. Instanz sachlich unzuständig.

LGSt Graz, 28.01.2020, 25 Bl 109/19p

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