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Suchtgifthandel; kriminelle Vereinigung

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2020/32JSt 2020, 263 Heft 3 v. 15.5.2020

§ 28a Abs 2 Z 2 SMG

Die kriminelle Vereinigung gem § 28a Abs 2 Z 2 SMG muss bloß auf eine gewisse Dauer ausgerichtet sein, muss aber selbst keine bestimmte Zeitdauer aufweisen.

OGH, 15.10.2019, 12 Os 108/19b

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