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Zur Konkurrenz der sexuellen Missbrauchsdelikte der §§ 205 und 206 f StGB

AufsätzeKathrin StiebellehnerJSt 2020, 217 Heft 3 v. 15.5.2020

In Abkehr von der bisher hA entschied der OGH unlängst, dass § 205 StGB mit den §§ 206 f leg cit idealkonkurrierend verurteilt werden könne.

Deskriptoren: sexueller Missbrauch; Konkurrenz; Wehrlosigkeit; Unmündige.

Normen: § 205 StGB, § 206 StGB, § 207 StGB

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