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Zu den Voraussetzungen der vorläufigen Einstellung bei Taten nach § 27 Abs 1 und 2 SMG

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2019/119JSt 2019, 578 Heft 6 v. 15.11.2019

§ 27 Abs 1 SMG, § 27 Abs 2 SMG, § 35 Abs 1 SMG, § 37 SMG

Im Fall einer § 27 Abs 1 und 2 SMG subsumierbaren Tat ist die vorläufige Einstellung des Verfahrens durch das Gericht nach § 37 iVm § 35 Abs 1 SMG an keine Überlegungen zur Schwere der Schuld oder zur Prävention geknüpft.

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