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Abgefangenes Funksignal = widerrechtlich erlangter Zugangscode

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2019/113JSt 2019, 577 Heft 6 v. 15.11.2019

§ 129 Abs 1 StGB

Das Abfangen von Funksignalen zur anschließenden Öffnung eines Schlosses ist als Verwendung eines widerrechtlich erlangten Zugangscodes anzusehen.

OGH, 02.04.2019, 11 Os 8/19i
(RS0132569)

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