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Suchtgift; Überlassen; Besitz

JudikaturSuchtmittelstrafrechtKlaus SchwaighoferJSt-Slg 2019/66JSt 2019, 570 Heft 6 v. 15.11.2019

§ 28 SMG, § 28a Abs 1 5. Fall SMG

Eine im Eigentum einer Person stehende Sache kann auch von mehreren Personen besessen werden.

Für die Tathandlung „Überlassen“ von Suchtgift (§ 28a Abs 1 5. Fall SMG) ist die Art der Beteiligung irrelevant.

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