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Kein Recht auf Information über die (internen) „Überlegungen“ der Anklagebehörde

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2019/105JSt 2019, 374 Heft 4 v. 1.7.2019

§ 50 Abs 1 StPO

Ob die mitgeteilten Umstände die vorgenommene rechtliche Qualifikation zu tragen vermögen, ist unter dem Aspekt des Art 6 Abs 3 lit a MRK unerheblich. Das Gesetz kennt keinen Anspruch, an den (internen) „Überlegungen“ der Anklagebehörde bei der Prüfung eines angezeigten Sachverhalts teilzuhaben. Die Staatsanwaltschaft hat zu informieren, nicht aber die Verfahrensführung zu rechtfertigen.

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