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Einspruch wegen Rechtsverletzung auch nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens möglich

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2019/98JSt 2019, 372 Heft 4 v. 1.7.2019

§ 106 StPO, § 107 StPO

Auch gegen eine erst nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens getroffene Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann in Fällen behaupteter Verletzung in einem von der Strafprozessordnung eingeräumten subjektiven Recht Einspruch wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

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