§ 153 StGB, § 307 StGB, § 307a StGB, § 308 Abs 2 StGB, § 309 Abs 2 StGB
Aktive Korruption durch einen Machthaber begründet (auch wenn sie strafrechtlich relevant ist) für sich allein noch keinen Befugnismissbrauch im Sinn des Untreuetatbestands.
§ 153 StGB, § 307 StGB, § 307a StGB, § 308 Abs 2 StGB, § 309 Abs 2 StGB
Aktive Korruption durch einen Machthaber begründet (auch wenn sie strafrechtlich relevant ist) für sich allein noch keinen Befugnismissbrauch im Sinn des Untreuetatbestands.