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Rechtzeitigkeit einer Beschwerde

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2019/48JSt 2019, 366 Heft 4 v. 1.7.2019

§ 120 StVG

Das Risiko einer unrichtigen Adressierung hat der Beschwerdeführer zu tragen.

Seite 366


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