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Unerlaubter Umgang mit Suchtgift; persönlicher Gebrauch; Diversion; Vorstrafen; Feststellungen

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2019/43JSt 2019, 362 Heft 4 v. 1.7.2019

§ 27 Abs 1 SMG, § 27 Abs 2 SMG, § 35 Abs 1 SMG, § 37 SMG

Wenn durch eine Tat § 27 Abs 1 und Abs 2 SMG verwirklicht wurden, so ist Diversion nach § 35 Abs 1 (iVm § 37) SMG – bei Vorliegen auch der weiteren Voraussetzungen und Bedingungen – stets geboten. Eine Vorstrafenbelastung hindert die Diversion nach § 37 iVm § 35 Abs 1 SMG nicht.

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