§ 27 Abs 1 Z 1 7. Fall SMG, § 28a Abs 1 4. Fall SMG, § 133 Abs 5 StPO, § 5 Abs 3 StPO
„Anbieten“ von Suchtgift iSd § 28a Abs 1 4. Fall SMG verlangt nicht, dass sich das Suchtgift bereits im Besitz des Anbietenden befindet, für diesen real verfügbar ist oder von ihm tatsächlich geliefert werden kann.