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Umfang des Rechts auf Information iS des § 50 Abs 1 StPO iVm Art 6 Abs 3 lit a EMRK und Geltendmachung eines Verstoßes dagegen

JudikaturAllgemeines StrafrechtBernd WiesingerJSt-Slg 2019/38JSt 2019, 356 Heft 4 v. 1.7.2019

§ 50 Abs 1 StPO, Art 6 Abs 3 lit a EMRK

Mag auch grundsätzlich die bloße Möglichkeit der Akteneinsicht als „Unterrichtung über die Anklage“ nicht ausreichen, gilt dies nicht, wenn der Beschuldigte auf diesem Weg informiert zu werden verlangt.

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