Erst nach einer Schrecksekunde von etwa 70 Jahren, nach einem nur mit russischer Hilfe niedergeschlagenen Volksaufstand, zwei verheerenden Niederlagen in Italien und Mähren und der Ausrufung des Deutschen Reichs ohne österreichische Beteiligung2 war das Bürgertum stark genug, der autoritären Monarchie eine modernere Strafprozessordnung abzuringen. Nach napoleonischem Vorbild wurde der unabhängige Untersuchungsrichter eingeführt und als weiteres Rechtskontrollinstrument die Ratskammer. Dabei blieb es im Wesentlichen bis zur hier zu besprechenden Strafprozessreform.