Mehr als elf Jahre sind seit dem Inkrafttreten des Strafprozessreformgesetzes 20041 am 1. Jänner 2008 vergangen. Das tiefgreifende Reformvorhaben veränderte die gesamte Systematik der StPO vom früheren Vorverfahren hin zum heutigen Ermittlungsverfahren. Im Folgenden soll zum einen zur neuen Verfahrenssystematik Stellung bezogen, zum anderen sollen punktuell (und fragmentarisch) einzelne gesetzliche Änderungen einer Beurteilung unterzogen werden.2 Der Fokus der Betrachtung liegt auf dem Stichtag 1.1.2008, alle nachfolgenden gesetzlichen Änderungen sollen – dem Thema folgend – weitestgehend außer Betracht bleiben.