1. Der liberale Rechtsstaat – eine bedrohte Spezies?
Seit 2001 ist der liberale Rechtsstaat, ausgehend von den USA, in vielen Ländern, in denen er seit dem 18. Jahrhundert mühsam erstritten worden war, Gegenstand zahlreicher Rück- und Abbaumaßnahmen geworden. Wieder einmal, diesmal unter dem Titel „Sicherheit“.1 Zum vorgeblichen Schutz vor unsichtbaren, gleichwohl allgegenwärtigen Bedrohungen hauptsächlich terroristischer Provenienz, zu denen im Lauf der Zeit allerdings weitere Gefahrenszenarien hinzugekommen sind, wurden Grundrechte massiv einzuschränken oder gar gleich zu suspendieren gesucht, Exekutivbehörden mit Sondervollmachten ins Leben gerufen, begrifflich unbestimmte und überaus biegsame Antiterrorgesetze erlassen.2 Lager für gefangene, als Terroristen etikettierte Personen wurden eingerichtet und als rechtsfreie Räume definiert.3