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Zur Frage der tauglichen Vortaten in § 130 Abs 2 StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2019/41JSt 2019, 172 Heft 2 v. 1.3.2019

§ 70 Abs 1 StGB, § 128 Abs 2 Z 1 StGB, § 129 Abs 2 StGB, § 130 Abs 2 StGB, § 130 Abs 3 StGB

Auch nach § 129 Abs 2 Z 1 StGB qualifizierte Diebstähle sind taugliche Vortaten (§ 70 Abs 2 Z 3 StGB) für die Annahme der Gewerbsmäßigkeitsqualifikation nach § 130 Abs 2 StGB eines nach § 129 Abs 1 StGB qualifizierten Diebstahls.

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