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Vollzugsortsänderung

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2019/18JSt 2019, 167 Heft 2 v. 1.3.2019

§ 10 StVG, § 13 AVG

Ein neuerlicher Antrag auf Strafvollzugsortsänderung kann vom Zeitpunkt der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides bis zur Zustellung der Rechtsmittelentscheidung nicht wirksam eingebracht werden.

OLG Wien, 12.12.2018, 132 Bs 402/18i

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