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Zur zwingenden Berufung auf Gerichtsnotorietät

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2019/1JSt 2019, 2 Heft 2 v. 1.3.2019

OGH, 21.11.2018, 15 Os 131/18f

In seiner Entscheidung führt der Oberste Gerichtshof hinsichtlich einer Verurteilung nach dem SMG Nachfolgendes aus:

Zutreffend zeigt die Mängelrüge (Z 5 vierter Fall) auf, dass die entscheidungswesentlichen Feststellungen zur Reinsubstanz des inkriminierten Suchtgifts (US 5) zur Gänze unbegründet geblieben sind. Auf eine darauf bezogene Gerichtsnotorietät hat sich das Schöffengericht – entgegen der Vermutung des Beschwerdeführers – im Übrigen gar nicht gestützt. Denn dass (auch) gerichtsnotorische Tatsachen keiner Begründung bedürfen (vgl Ratz, WK-StPO § 281 Rz 463; RIS-Justiz RS0098570 [T8]), entbindet das Gericht nicht davon, bei Annahme von Gerichtsnotorietät sich im Urteil auf diese zu berufen, also zu behaupten, dass eine Tatsache ohnehin allen Mitgliedern des Schöffensenats bekannt war.

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