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Zurückweisung einer Beschwerde mangels Begründung nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2018/54JSt 2018, 423 Heft 5 v. 1.9.2018

§ 120 Abs 1 StVG, § 13 Abs 3 AVG

Weist eine Beschwerde einen verbesserungsfähigen Mangel – hier keine Beschwerdebegründung – auf, ist die Erteilung eines Verbesserungsauftrages zulässig. Wird diesem nicht fristgerecht nachgekommen, ist die Beschwerde zurückzuweisen, sofern im Verbesserungsauftrag darauf hingewiesen wurde.

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