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Zu den Voraussetzungen der bedingt obligatorischen Auslieferungshaft

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/46JSt 2018, 337 Heft 4 v. 1.7.2018

§ 29 Abs 1 ARHG, § 173 Abs 6 StPO

Die Zulässigkeit bedingt obligatorischer Auslieferungshaft hängt davon ab, dass die Straftat sowohl nach dem Recht des Ausstellungsstaates als auch nach österreichischem Recht mit einer zumindest zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist.

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