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Tatzeitpunkt bei Spekulationsgeschäften

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/43JSt 2018, 337 Heft 4 v. 1.7.2018

§ 153 StGB

Bei Spekulationsgeschäften (hier sog Swap-Geschäft), die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen (für den Machtgeber) negativen Vermögenswert darstellen, tritt der Vermögensschaden in eben diesem Zeitpunkt ein, womit die Tat vollendet ist.

OGH, 11.10.2017, 13 Os 55/17p
RS0131816

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