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Schmuggel von Armbanduhren

JudikaturBundesfinanzgerichtJSt-Slg 2018/43JSt 2018, 334 Heft 4 v. 1.7.2018

§ 8 Abs 1 FinStrG, § 35 Abs 1 FinStrG, § 98 Abs 3 FinStrG

Ob etwas als erwiesen anzunehmen ist oder nicht, hat das BFG nach Maßgabe des § 98 Abs 3 FinStrG unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen. Dabei ist nicht nur hinsichtlich der objektiven, sondern auch der subjektiven Tatseite der Nachweis zu führen.

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