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Akteneinsicht und Parteistellung

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2018/40JSt 2018, 331 Heft 4 v. 1.7.2018

§ 17 StVG, § 8 AVG, § 17 AVG

Ein Antrag auf Akteneinsicht setzt den Bezug zu einem bestimmten vom Antragsteller zu konkretisierenden Verfahren voraus, in dem er Parteistellung hat. Eine Parteistellung im Sinne des § 8 AVG setzt einen eigenen Rechtsanspruch oder ein eigenes rechtliches Interesse am Verfahren voraus.

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