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Außerordentliche Wiederaufnahme und Erneuerungsantrag

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/33JSt 2018, 265 Heft 3 v. 1.5.2018

§ 362 StPO, § 363a StPO

Das Gesetz bietet keine Grundlage für eine außerordentliche Wiederaufnahme aus Anlass eines Antrags auf Erneuerung des Strafverfahrens. Eine Gesetzeslücke als Voraussetzung analoger Anwendung des § 362 Abs 1 StPO ist für diese Konstellation nicht auszumachen.

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