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Drogenhandel im öffentlichen Raum, vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung, Milderungsgrund, ordentlicher Lebenswandel, bedingte Strafnachsicht, Generalprävention

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2018/19JSt 2018, 159 Heft 2 v. 1.3.2018

§ 27 Abs 2a SMG, § 35 Abs 9 SMG, § 34 Abs 1 Z 2 StGB

Ein vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft nach § 35 Abs 9 SMG schließt die Annahme eines ordentlichen Lebenswandels und demzufolge des besonderen Milderungsgrundes des § 34 Abs 1 Z 2 StGB nicht aus.

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