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Auswertung von Bankomaten

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2018/5JSt 2018, 56 Heft 1 v. 1.1.2018

§ 109 Z 4 StPO, § 116 Abs 1 StPO

Die SIX Payment Services (Austria) GmbH ist nur aufgrund einer gerichtlich bewilligten Anordnung auf Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte nach § 109 Z 4 1. Fall iVm § 116 Abs 1 StPO zur Bekanntgabe von (vollständigen) Kontonummern oder anderer Kontodaten verpflichtet.

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