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Ex-ante-Prüfung im Beschwerdeverfahren

JudikaturAllgemeines StrafrechtRainer NimmervollJSt-Slg 2018/1JSt 2018, 51 Heft 1 v. 1.1.2018

§ 89 Abs 2b StPO

Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Bewilligung einer Durchsuchung durch das Beschwerdegericht hat sich auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch das Erstgericht zu beziehen („Ex-ante“-Perspektive). Nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Umstände, die aus späterer Sicht zur Annahme führen, es fehle an einer Durchsuchungsvoraussetzung, machen die seinerzeitige Entscheidung nicht rechtswidrig.

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