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Nicht fristgerechte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/95JSt 2017, 591 Heft 6 v. 1.11.2017

§ 153d StGB

Dass die in der Folge der Anmeldung auflaufenden Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig geleistet werden, ist (seit BGBl I 2015/112) objektive Bedingung der Strafbarkeit des § 153d StGB, die bereits dann eintritt, wenn die Forderung innerhalb der dem Beitragsschuldner gegebenen Frist (vgl §§ 58 Abs 1, 59 Abs 1 Z 1 ASVG) nicht zur Gänze beglichen wird.

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