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Bei tatsächlicher Leistungserbringung begründet die (alleinige) Unterlassung der Empfängernennung nach § 162 BAO kein Finanzvergehen

JudikaturBundesfinanzgerichtJSt-Slg 2017/77JSt 2017, 588 Heft 6 v. 1.11.2017

§ 33 Abs 1 FinStrG, § 162 BAO

Der Nichtanerkennung von geltend gemachten Betriebsausgaben nach § 162 BAO liegen andere rechtliche Vorgaben

Seite 588


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