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Der Umstand, dass ein Beschuldigter durch einen Verteidiger vertreten ist, ist ein taugliches Kriterium für die Prüfung der Erforderlichkeit schriftlicher Übersetzungshilfe

JudikaturGeneralprokuraturJSt-GP 2017/6JSt 2017, 498 Heft 5 v. 1.9.2017

§ 56 Abs 1 StPO, § 56 Abs 3 StPO, § 56 Abs 4 StPO

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