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Verwendung der Rücklage

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2017/56JSt 2017, 490 Heft 5 v. 1.9.2017

§ 54 StVG, § 54a StVG

Der Kauf von Bekleidung während der Haftzeit fördert nicht das Fortkommen des Beschwerdeführers nach der Haftentlassung, sodass eine Verwendung der Rücklage nicht möglich ist.

LGSt Graz, 17.05.2017, 1 Bl 28/17x

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