vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anwendung des § 31 StGB setzt Verurteilung zu einer Strafe im Vor-Urteil voraus

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2017/11JSt 2017, 5 Heft 4, Newsletter VÖStV v. 1.7.2017

OGH, 17.11.2016, 12 Os 127/16t

Der OGH führt im hier relevanten Teil der Entscheidung aus:

Der weiteren Rüge (Z 13) zuwider setzt die Anwendung des § 31 StGB schon nach dem klaren Gesetzeswortlaut dieser Vorschrift voraus, dass im früheren Urteil eine Strafe bemessen wurde (vgl § 31 Abs 1 StGB: „bereits zu einer Strafe verurteilt“). Auf Vor-Urteile, in denen (wie hier) auf Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe (§ 13 JGG) erkannt wurde, kann daher nicht Bedacht genommen werden (RIS-Justiz RS0086987).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!