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In welchen Fällen eine Straftat zu Gunsten des Verbands begangen wird

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/64JSt 2017, 392 Heft 4 v. 1.7.2017

§ 3 Abs 1 Z 1 VbVG

Eine Straftat wird jedenfalls dann zu Gunsten des Verbands begangen (§ 3 Abs 1 Z 1 VbVG), wenn dieser durch die Tat bereichert wurde, sich einen Aufwand erspart hat, sonst einen (selbst bloß mittelbaren) wirtschaftlichen Vorteil erlangt hat oder einer dieser Erfolge hätte eintreten sollen.

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