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Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEigRegG) und deren Auswirkungen auf das Finanzstrafgesetz

AufsätzeWirtschafts- und Finanzstrafrecht AktuellChristian HuberJSt 2017, 346 Heft 4 v. 1.7.2017

Mit Ministerialentwurf vom 21.4.201711Entwurf des BMF vom 21.4.2017, BMF-040300/0001-III/6/2017, eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG) erlassen wird und das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzstrafgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Devisengesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz, das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz, das Börsegesetz 1989, das Bankwesengesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden, 313/ME 25. GP . wurde das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (samt Begleitgesetzen) in Begutachtung geschickt. Dieser Ministerialentwurf dient hauptsächlich der Umsetzung von unionsrechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten ein eigenständiges Register einzurichten, welches die wichtigsten Daten betreffend die wirtschaftlichen Eigentümer von bestimmten Rechtsträgern beinhaltet. Bei Vorliegen von berechtigtem Interesse kann ein einfacher oder erweiterter Registerauszug erlangt werden. Die Verletzung der im WiEigRegG normierten Meldepflichten stellen Finanzvergehen dar. Aus diesem Grund musste auch eine Novellierung des Finanzstrafgesetzes im Bereich der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeiten vorgenommen werden. Abschließend wird noch ein kurzer Ausblick auf die beabsichtigten Änderungen des Vortatenkatalogs der Geldwäscherei im Hinblick auf Finanzvergehen gegeben.

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