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Gewerbsmäßiger Suchtgifthandel; Gewerbsmäßigkeit; „solche Taten“; Verbrechensmehrheit

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2017/26JSt 2017, 246 Heft 3 v. 1.5.2017

§ 28a Abs 1 SMG, § 28a Abs 2 Z 1 SMG, § 70 StGB

Gewerbsmäßige Begehung nach Maßgabe des § 70 Abs 1 Z 3 1. Fall StGB kann erst ab der dritten Tat vorliegen. Daher hätte der Angeklagte wegen zweier Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 5. Fall SMG und mehrerer Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 5. Fall, Abs 2 Z 1 SMG schuldig erkannt werden müssen.

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