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Replik zur Glosse Schwaighofers zu 14 Os 91/16m, JSt-Slg 2017/6, 55

AufsätzeBabek Peter OshidariJSt 2017, 217 Heft 3 v. 1.5.2017

In seiner Besprechung zur oben genannten E des OGH kritisiert Schwaighofer – en passant – gleich auch noch die zu Fragen unzulässiger Tatprovokation ergangene E des OGH 12 Os 5/16a mit, die er als „geradezu zynisch“ (dh auf grausame und beleidigende Weise, spöttisch, gefühllos, mitleidlos11Laut Duden, Die deutsche Rechtschreibung24.) und in der Begründung als „unzutreffend“ qualifiziert.

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