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Erzeugung von Suchtgift; Gewinnung von Suchtgift; Marihuana; Cannabis; Anpflanzen; Versuch; Zusammenrechnungsgrundsatz

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2017/15JSt 2017, 156 Heft 2 v. 1.3.2017

§ 27 Abs 1 Z 1 SMG, § 28 Abs 1 SMG, § 28a Abs 1 SMG, § 28a Abs 4 Z 3 SMG, § 15 StGB

Die Erzeugung von Marihuana erfolgt durch die Trennung der Cannabisblüte von der Pflanze. Versuchte Erzeugung im Sinn des § 28a Abs 1 1. Fall SMG ist daher im Falle von Cannabispflanzen eine nach den Vorstellungen des Täters dem Abschneiden der Pflanzen unmittelbar vorangehende Handlung.

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